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Drohnen

Drohnen-Versicherung

Drohnen-Versicherung

Wer Drohnen steigen lässt, unterliegt strengen Vorschriften und haftet selbst bei Unfällen, die er nicht verschuldet.

Wenn Sie eine Drohne benutzen möchten, schließen Sie vor dem ersten Start unbe­dingt eine entsprechende Haft­pflicht­versicherung ab. Das ist Pflicht. Diese Versicherung ist keine spezielle Drohnen­versicherung, sondern soll sie vor finanziellen Folgen schützen, wenn beim Drohnenfliegen fremde Güter kaputt gehen. Nur Drohnen, die bis fünf Kilogramm wiegen, dürfen ohne behördliche Erlaubnis geflogen werden. Ist das Gerät schwerer als 250 Gramm, müssen Eigentümer die Drohne kenn­zeichnen.

Wollen Sie "nur" die Haft­pflichtversicherung für den Gebrauch Ihrer Drohne absichern, funktioniert das oft bereits im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Falls Ihre Versicherung diesen Schutz nicht mit einschließt, sollten Sie sich unser Privathaftpflichtversicherungs-Angebot von der Haft­pflichtkasse Darmstadt ansehen. Bei dieser Gesellschaft "gilt die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen sowie von versicherungspflichtigen Flugmodellen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, mitversichert, sofern und solange diese ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung betrieben werden".

Möchten Sie jedoch auch eine Kasko-Versicherung für Ihre Drohne abschließen oder handelt es sich bei Ihrem Fluggerät um eine Drohne, die aus dem oben erwähnten Rahmen herausfällt, kommt für Sie nur eine spezielle Drohnen-Versicherung in Frage.

...und da ist persönliche Beratung erforderlich. Bitte sprechen Sie uns deshalb diesbezüglich an.

 

Drohnen-Versicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.